Hinweisgeberschutzgesetz

Meldung von Missständen und Verstößen

Das Hinweisgeberschutzgesetz dient dazu, ein Verfahren zur Entgegennahme und Bearbeitung von Hinweisen über mögliche Verstöße gegen Gesetze oder Richtlinien innerhalb unseres Unternehmens bereitzustellen.

Sie hat das Ziel, Hinweisgeber zu schützen und sicherzustellen, dass alle Hinweise angemessen untersucht und bearbeitet werden. Wir sind bestrebt, eine transparente, vertrauliche und faire Umgebung zu schaffen, in der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen, Führungskräfte, Auftragnehmer und andere Personen in geschäftlicher Beziehung mit unserem Unternehmen Bedenken oder Missstände sicher und geschützt melden können. Es ist unser fester Grundsatz, dass Hinweisgeber, die in gutem Glauben handeln und verantwortungsbewusst Bedenken melden, keinerlei Nachteile oder Maßregelungsmaßnahmen befürchten müssen. Alle Hinweise werden vertraulich behandelt und die Identität des Hinweisgebers wird geschützt.

Sie haben daher die Möglichkeit, Missstände und Fehlverhalten (Verstöße gegen Gesetze oder interne Bestimmungen), von denen Sie im Rahmen der beruflichen Tätigkeit Kenntnis erlangen, an die interne Meldestelle der Hochbau Engel GmbH per Brief, telefonisch, persönlich oder über den nachstehenden Link per E-Mail zu melden:

Hochbau Engel GmbH
persönlich / vertraulich
Hinweisgeberstelle
Otto-Hahn-Straße 21
63456 Hanau
Tel. 06181 – 96957-101
E-Mail: hinweis@hochbau-engel.de

Für die genannte E-Mail-Adresse ist ein eigenes Postfach eingerichtet, auf welches nur die Beauftragte Zugriff hat.

Genauere Informationen zur internen Umsetzung des Hinweisgeberschutzgesetzes finden Sie hier:
Verfahrensordnung
Datenschutzhinweis 

Die Nutzung des in der Verfahrensordnung genannten Verfahrens ist sowohl für die Mitarbeiter als auch für allen weiteren vorgenannten Personengruppen freiwillig. Dieses Verfahren tritt nicht an die Stelle der in anderen Gesetzen oder Verordnungen geregelten Verfahren. Die insoweit geltenden Regelungen bleiben unberührt. Dies beinhaltet insbesondere, dass sich die Mitarbeiter auch unmittelbar an Betriebsrat bzw. die Geschäftsleitung wenden können. Die weiteren vorgenannten Personengruppen können sich auch unmittelbar an die Geschäftsleitung wenden.

Alternativ können Sie die Meldung auch an die zentrale externe Meldestelle des Bundes richten, die beim Bundesamt für Justiz (BfJ) eingerichtet ist

https://www.bundesjustizamt.de/DE/MeldestelledesBundes/MeldestelledesBundes_node.html

Auch diese externe Meldestelle hat die Vertraulichkeit und den Schutz ihrer Person im Sinne des HinSchG zu wahren.