Meldung von Missständen und Verstößen

Regelkonformes Verhalten sowie der Schutz unserer Unternehmen und unserer Mitarbeiter/innen vor unangemessenem und rechtswidrigem Verhalten hat in der Hochbau Engel GmbH oberste Priorität. Die aus den Verstößen resultierenden wirtschaftlichen Folgen und der Reputationsverlust schädigen nicht nur das Unternehmen, sondern gefährden auch Arbeitsplätze. Mit Ihrem Hinweis unterstützen Sie uns somit aktiv bei der präventiven Verhinderung von künftigen Verstößen und Fehlverhalten.

Der Gesetzgeber trägt auf Grundlage der sog. EU-Whistleblower Richtlinie mit der Schaffung des Hinweisgeberschutzgesetzes (HinSchG) dafür Sorge, dass Sie als hinweisgebende Person keinerlei Nachteile oder Repressalien durch Ihren Arbeitgeber oder Dritte zu befürchten haben. Sie haben daher die Möglichkeit, Missstände und Fehlverhalten von unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern (Verstöße gegen Gesetze oder interne Bestimmungen), von denen Sie im Rahmen der beruflichen Tätigkeit Kenntnis erlangen, an die interne Meldestelle bzw. den nachfolgend benannten Compliance-Beauftragte Hochbau Engel GmbH per Brief, telefonisch, persönlich oder über den nachstehenden Link per E-Mail zu melden:

Frau Nicole Murch
Controlling
Otto-Hahn-Straße. 21
63456 Hanau
06181 – 96957 102
hinweis@hochbau-engel.de

Für die genannte E-Mail-Adresse ist ein eigenes Postfach eingerichtet, auf welches nur die Compliance -Beauftragte Zugriff hat. 
Alternativ können Sie die Meldung auch an die zentrale externe Meldestelle des Bundes richten, die beim Bundesamt für Justiz (BfJ) eingerichtet ist (www.bmj.de). Auch diese externe Meldestelle hat die Vertraulichkeit und den Schutz ihrer Person im Sinne des HinSchG zu wahren.